Psychotherapie ( HPG )

Psychotherapie ist Heilkunde und erfordert eine anerkannte therapeutische Ausbildung, die von den Gesundheitsbehörden anerkannt ist.
Diese Anerkennung habe ich nach Prüfung durch das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises am 18.5.1995 erhalten,
sie erlaubt die Ausübung heilkundlicher-psychotherapeutischer Tätigkeit.

Ich arbeite auf der Basis meiner Ausbildung in Gestalttherapie, tiefenpsychologisch orientiert. Schwerpunkte sind emotionale Störungen, die sich vor allem im Umgang mit sich selbst und anderen auswirken.
Sie finden hier keine Begriffe wie „Depression“ , „Ängste“ usw. In der Psychotherapie möchte ich nicht so sehr an den Defiziten orientiert sein, sondern die vor dem Klienten liegenden Aufgaben herausarbeiten und die verschütteten Ressourcen (wieder) verfügbar machen.

So wie die Grenze zwischen „gesund“ und „krank“ nicht eindeutig und starr verläuft,
so ist auch die Grenze zwischen Beratung und Psychotherapie fließend.

Krankheiten sind im Gesundheitswesen genau definiert, und nur dann, wenn solche vorliegen, werden die Kosten für ihre Behandlung von den Krankenkassen und Krankenversicherungen getragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen anerkennen aber nur Behandlungen bei von ihnen zugelassenen Psychotherapeuten. Das ist abhängig von deren Ausbildung und Behandlungsmethoden. Gestalttherapie ist von den Kassen nicht zugelassen, somit kann ich nicht mit den Kassen abrechnen. Ob private Krankenversicherungen die Kosten erstatten, ist im Einzelfall nachzufragen.